Mietbedingungen

Markgarfenresidenz, Waldweg 8, 15518 Rauen
Eigentümer: Ansgar Bank - nachfolgend Vermieter genannt -


1. Vertragsschluss
Ein Mietvertrag für die Ferienwohnung ist dann verbindlich geschlossen, wenn der Mieter eine verbindliche Buchung mittels Online-Formular ausgelöst hat und vom Vermieter eine Buchungsbestätigung per E-Mail zugegangen ist. Die URL (Web-/Internetadresse) des Online-Formulars zur verbindlichen Buchung erhält der Mieter vom Vermieter nach dessen Buchungsanfrage in einer gesonderten E-Mail. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebe Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen max. Personenzahl belegt werden.

2. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten für Elektrischen Strom, Heizung und Wasser, Bettwäsche und Handtücher und die Endreinigung (nach dem Auszug) endhalten. Eine vorab zu leistende Anzahlung wird nicht verlangt, der Gesamtpreis wird zu Beginn der Mietzeit, bei der Anreise, als Bargeldzahlung fällig.

3. Mietdauer und Inventar
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15:00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Zeitraum der Anreise sollte dem Vermieter mitgeteilt werden. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft, das im Mietobjekt befindliche Inventar zu überprüfen und etwaige Mängel spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag, dem Vermieter oder der, von diesem benannten Kontaktperson, mitzuteilen. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11:00 Uhr geräumt zu übergeben.

4. Rücktritt vom Mietvertrag
Ein Rücktritt durch den Mieter ist unter Einhaltung der Rücktrittsgebühren immer möglich.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Gebühren im Falle eines Rücktritts:


Im Falle einer vorzeitigen Abreise werden 100% des Mietpreises berechnet und es bestehen keine Ansprüche auf eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen an den Vermieter. Bei Nichtgefallen des gemieteten Objektes besteht ebenfalls kein Anspruch auf eine Rückerstattung und es können keine Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter gelten gemacht werden. Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist einen Rücktritt erklären, sofern der Mieter andere Bewohner eines Objektes wiederholt stört oder im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens des Mieters. Bei dieser Kündigung aus wichtigem Grund besteht Anspruch auf 50 % des vertraglichen Mietpreises zzgl. 50 % der Miete der noch verbleibenden Mietzeit.

5. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

Das Ferienhaus und das dazugehörende Grundstück dürfen maximal nur von derjenigen Anzahl an Personen bewohnt werden, welche im Katalog, Internet und der Buchungsbestätigung angegeben sind. Dies gilt auch für Kinder unabhängig vom Alter. Wird das Ferienhaus oder das Grundstück von mehr als den zugelassenen Personen bewohnt, so darf der Eigentümer des Ferienhauses ohne Ankündigung alle überzähligen Personen vom Ferienhaus/Grundstück verweisen.
Wird dieser Anordnung nicht innerhalb von 6 Stunden ab der Verweisung Folge geleistet, so hat der Eigentümer das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Ferienhauses zu verweisen. Der Mietpreis wird in solchem Fall nicht zurückerstattet.

6. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.

7. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die richtige Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung, etc.).

8. Haustiere
Haustiere dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters in der Buchungsbestätigung gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.

9. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen, bedürfen der Schriftform.

10. Hausordnung
Die Mieter der unterschiedliche Ferienwohnungen, sind zu gegenseitiger Rücksichtsnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türenwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner des Hauses, durch den entstehenden Lärm belästigen und die die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind ausschließlich auf Zimmerlautstärke zu betreiben.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtstand hat.

Stand September 2013

Markgrafenresidenz Rauen

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